BPOLI LUD: Kein Lohn für unerlaubte Arbeit

19.12.2016 – 05:20

Ludwigsdorf (ots) - In der Nacht zu Sonntag wurden 3 Ukrainer kontrolliert, welche in einem deutschen Reisebus in Richtung Polen unterwegs waren. Den kontrollierenden Beamten fiel zunächst auf, dass alle drei Personen deutlich mehr Reisegepäck mitführten, als sie für den von ihnen angegebenen Aufenthaltszeitraum in Deutschland benötigten. Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme des Gepäcks wurden verschiedene Utensilien u.a. Arbeitshandschuhe, Arbeitskleidung, Werkzeuge sowie Stundenaufzeichnungen aufgefunden welche auf eine Arbeitsaufnahme in Deutschland schließen ließen. Im Zuge der Ermittlungen konnte allen drei Personen nachgewiesen werden, dass sie mindestens einen Monat in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Über ein hierfür erforderliches Visum verfügte keine der Personen. Aufgrund der unerlaubten Erwerbstätigkeit wurde auch der Aufenthalt der Ukrainer in Deutschland unerlaubt. Nach der Strafanzeige gegen die drei Ukrainer wegen unerlaubtem Aufenthalt wurde der Lohn, den jede der drei Personen als Bargeld mitführte ( zw. EUR 1000 und 1200 pro Person ), als Verfallsgegenstand beschlagnahmt. Über weitere Sanktionen wie eine Wiedereinreisesperre entscheidet die für die Aufenthaltsbeendigung zuständige Ausländerbehörde am heutigen Montag.

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