Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Führerschein weg
BISCHBRUNN, LKR. MAIN-SPESSART. Durch ihr rüpelhaftes und verkehrsgefährdendes Verhalten verloren in der Nacht zum heutigen Mittwoch gleich zwei Fahrer von rumänischen Kleintransportern auf der A 3 ihren Führerschein.
Die beiden 20- und 22-Jährigen waren mit ihren Transportern der gleichen Transportfirma gegen 00.30 Uhr auf der A 3 in Richtung Frankfurt unterwegs. Zwischen den Ausfahrten Marktheidenfeld und Rohrbrunn näherten sie sich in der Gemarkung von Bischbrunn von hinten einem Lastzug aus Ebersberg, der gerade dabei war, auf der zweispurigen Strecke einen anderen Lastzug zu überholen. Da den beiden besonders eiligen Transporter-Fahrern der Überholvorgang des Vordermannes offensichtlich nicht schnell genug voranging, bedrängten sie den überholenden Zug mehrfach mit Lichthupe. Dessen 49-jähriger Fahrer beendete seinen Überholvorgang regelgerecht und scherte anschließend wieder nach rechts ein. Nun überholten die beiden Klein-Lkw den Lastzug, setzten sich nebeneinander vor ihn und bremsten gleichzeitig - vermutlich per Mobiltelefon abgesprochen - grundlos stark ab. Der Lkw-Fahrer war deshalb zu einer Notbremsung und zu einem Ausweichmanöver nach rechts auf den Standstreifen gezwungen, um nicht aufzufahren. Anschließend gaben die Fahrer der Kleintransporter Gas und fuhren davon.
Ihr Pech war allerdings, dass ihnen eine Zivilstreife der Autobahnpolizei der VPI Aschaffenburg-Hösbach bereits auf den Fersen war, deren Besatzung das verkehrswidrige Verhalten beobachtet hatte. Die beiden Transporter waren nämlich bereits einige Zeit vorher auf der A 3 im Bereich von Würzburg durch ihr rüpelhaftes Fahrverhalten aufgefallen. Nachdem sie auch dort andere Verkehrsteilnehmer grundlos zum Abbremsen genötigt hatten, meldeten Verkehrsteilnehmer deren Verhalten über Notruf bei der Polizei. Die Beamten setzten nun dem gefährlichen Treiben der beiden Männer ein Ende. Sie wurden aus dem Verkehr gezogen und wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung zur Anzeige gebracht. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurden ihre Führerscheine zur Eintragung eines Sperrvermerks für Deutschland sichergestellt. Für das Strafverfahren mussten beide eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Weiterfahren durften sie nur als Beifahrer, nachdem über den Arbeitgeber Ersatzfahrer abgestellt waren.