Görlitz (ots) - Zwei Männer, die mit verbotenen Knallern im Auto unterwegs waren, ertappte die Bundespolizei gestern Vormittag in Bad Muskau.
Im ersten Fall hatte ein 32-jähriger aus Elsterheide 80 Feuerwerkskörper unter seiner Jacke versteckt. Die Jacke lag dabei auf dem Rücksitz des Pkw seines Bekannten.
Im zweiten Fall ist ca. 45 Minuten später bei einem 18-Jährigen aus Schönborn in dessen Rucksack eine Kunststofftüte festgestellt worden. In dieser Tüte waren 160 Böller verpackt. Der Rucksack lag zum Zeitpunkt der Kontrolle im Fußraum des genutzten Fahrzeuges.
Bei den sichergestellten pyrotechnischen Erzeugnissen handelte es sich um Produkte mit fehlender oder mindestens unzureichender Kennzeichnung. Zudem waren einzelne Knaller der Kategorie 3 zugeordnet. Abgesehen von der fehlenden Berechtigung, die für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie 3 unbedingt erforderlich ist, wurde hier einmal mehr die von der gekauften Ware ausgehende Gefahr unterschätzt.
Nicht umsonst ist Feuerwerk der Kategorie 3 unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäß erteilten Zulassung für die ausschließliche Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen!
Die Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz wurden angezeigt.
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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