FW-EN: Rauchmelder sind Lebensretter! – Rauchmelderpflicht – Ende der Übergangsfrist am 31.12.2016

24.12.2016 – 14:05
FW-EN: Rauchmelder sind Lebensretter! - Rauchmelderpflicht - Ende der Übergangsfrist am 31.12.2016
Rauchwarnmelder sind ab dem 01.01.2017 in allen Wohnungen Pflicht.

Herdecke (ots) - Rauchmelder sind Lebensretter. Ab dem 1.1.2017 sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen Pflicht. Hierauf weist die Feuerwehr Herdecke ausdrücklich hin.

Nach dem § 49 Abs. 7 der Bauordnung NRW müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Flure innerhalb von Wohnungen) jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Dies gilt seit 2013 für Neubauten und ab dem neuen Jahr für alle Bestandsbauten in NRW. Dabei wird nicht zwischen vermieteten und selbstgenutzten Häusern und Wohnungen unterschieden.

Die Feuerwehr empfiehlt zudem, jeden Raum außer der Küche mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Auch Flure und der Treppenraum in einem Mehrfamilienhaus sowie der Keller mit vielen Waschmaschinen sollten überwacht sein. Dies ist aber keine gesetzliche Pflicht. Die Rauchwarnmelder in Einfamilienhäuser oder Maisonettwohnungen über mehrere Etagen sollten zudem mit Funkmodulen vernetzt werden, um bei einem Brand im unteren Geschoss auch Menschen in den oberen Stockwerken zu warnen

"Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld, denn es geht oft um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden", betont Christian Arndt von der Abteilung vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Herdecke. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zudem wird die Feuerwehr bedingt durch Rauchmelder auch frühzeitiger zu Schadensereignissen alarmiert und der Schaden gegebenenfalls minimiert.

Wichtig bei der Auswahl des Melders sind laut Feuerwehr das Prüfzeichen Q des VdS. Der Rauchmelder muss so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt wird. "Rauch geht immer nach oben. Daher gehören die Melder an die Decke und nicht an die Wand, so Christian Arndt. Diese Fehlinstallation hat der Feuerwehrmann leider sehr häufig gesehen.

Rauchmelder sollten mindestens einmal pro Monat mit der Prüftaste geprüft werden. Generell sind alle Rauchwarnmelder spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme auszutauschen, da nach dieser Zeit eine einwandfreie Funktion nicht mehr sichergestellt ist.

Anrufer, die die Feuerwehr wegen einem piependen Rauchmelder benachrichtigen, müssen keine Angst vor einer Kostenübernahme haben. "Uns ist lieber, wir werden einmal unnötig alarmiert, als nicht mehr helfen zu können", so die Feuerwehr. Im Jahr 2015 war dies auch nur zweimal der Fall. Brandeinsätze sind generell nicht kostenpflichtig. Selbst wenn es sich um einen blinden Alarm handelt, wird niemandem ein Vorwurf gemacht.

Zu unterscheiden vom Alarmsignal eines Rauchwarnmelders ist das Batteriesignal. Dies unterscheidet sich jedoch deutlich von einem Alarmsignal. Vor kurzem wurde die Feuerwehr zu einer Einsatzstelle alarmiert, wo der Melder lediglich eine Batteriewarnung abgab.

Wer noch keinen Rauchmelder hat, sollte sich kurzfristig mit seinem Vermieter in Verbindung setzen und ihn auf seine gesetzliche Pflicht hinweisen. Als Eigentümer muss man noch vor der Jahreswende den Weg in das nächste Fachgeschäft suchen, so die Feuerwehr.

Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Feuerwehr Herdecke unter http://www.feuerwehr-herdecke.de/notfallinfo.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Herdecke
Pressestelle
Till Michael Tillmanns
Telefon: +49 (0)170 968 22 63
E-Mail: michael.tillmanns (a) feuerwehr-herdecke.de
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