Bonn (ots) - Am Samstag, 24.12.2016, 11:33 Uhr kam es in Bonn aufgrund einer Vorfahrtsverletzung zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 54-jähriger Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW die Friedlandstraße und beabsichtigte nach links auf die Kölnstraße abzubiegen. Dazu betätigte er ordnungsgemäß den Fahrtrichtungsanzeiger. Für seine Fahrtrichtung steht das negative Vorfahrtszeichen 205 "Vorfahrt gewähren". Auf der Kölnstraße fuhr ein ebenfalls 54-jähriger Fahrzeugführer aus Bornheim kommend in Fahrtrichtung Bonn Innenstadt. In diesem PKW befanden sich die beiden 23 und 24 Jahre alten Söhne des Fahrzeugführers. Da die für ihn gültige Lichtzeichenanlage "Grünlicht" anzeigte, fuhr er in Höhe der Friedlandstraße geradeaus und kollidierte dort mit dem in die Kölnstraße nach links einbiegenden PKW. Der Vater und seine beiden Söhne erlitten leichte Verletzungen, die sie auf eigenen Wunsch von ihrem Hausarzt behandeln lassen wollten. Der PKW des Unfallverursachers war nicht mehr fahrbereit und musste durch einen Abschleppunternehmer von der Unfallstelle entfernt werden. Durch die Polizeibeamten der Polizeiwache Bonn Innenstadt wurde eine qualifizierte Unfallaufnahme durchgeführt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 5 000 Euro.
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