POL-IZ: 161226.1 Itzehoe: Wenig vorbildlicher Start in die Weihnachtsfeiertage

26.12.2016 – 12:03

Itzehoe (ots) - Gleich zwei Verkehrsteilnehmer sind unter dem deutlichen Einfluss von Alkohol stehend in die Weihnachtsfeiertage gestartet. Generell nicht weiter verwerflich, allerdings saßen die Männer jeweils am Steuer eines Autos.

Kurz vor 03.00 Uhr erhielt die Polizei in der Nacht zum Heiligabend einen Hinweis auf ein Fahrzeug, das in ungewöhnlicher Weise in der Bahnhofstraße stehen sollte. Vor Ort angekommen, entdeckten die Einsatzkräfte besagten Wagen, der bei laufendem Motor und eingeschaltetem Licht schräg zum Kantstein geparkt war. Am Steuer saß ein Itzehoer, der allem Anschein nach schlief. Erst mehrfaches Rütteln konnte den Fahrer aus seinen Träumen reißen - er stand ganz offensichtlich unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest bei ihm ergab einen Wert von 1,85 Promille. Der Beschuldigte musste sich darauf einer Blutprobenentnahme unterziehen und seinen Führerschein abgeben. Er wird sich wegen der Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.

Nicht "nur" die Trunkenheit am Steuer, sondern weitere zusätzliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten warfen Polizisten rund eine halbe Stunde zuvor einem 25-Jährigen vor. Der war in Begleitung eines Kumpels sehr rasant auf der Adenauerallee unterwegs gewesen, so dass sich eine Streife zu einer Fahrzeugkontrolle entschloss. Die Insassen versuchten sich der Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen, konnten aber im Rahmen der Verfolgung durch die Beamten ergriffen werden. Wie sich herausstellte, stand der 25-jährige Fahrzeugführer unter Drogen- und Alkoholeinfluss, war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und hatte an den benutzten Fiat Kennzeichen geschraubt, die von einem Schrottplatz stammten - der Wagen war weder zugelassen noch versichert. Nach einem Atemalkoholtest, der ein Ergebnis von 1,45 Promille lieferte, ordneten die Polizisten eine Blutprobenentnahme bei dem Itzehoer an. Die Fahrzeugschlüssel und das Kennzeichen stellten sie sicher. Einen Nachweis darüber, dass der Beschuldigte im rechtmäßigen Besitz des Autos ist, wird er noch erbringen müssen und sich ansonsten wegen unter anderem wegen der Trunkenheit und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Merle Neufeld

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