Heide (ots) - Ein Fahranfänger muss sich nach einer Verkehrskontrolle am heutigen Morgen wegen zweier Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz verantworten. Er war berauscht mit einem Auto unterwegs - berauscht allerdings nicht von weihnachtlichen Gefühlen, sondern von Drogen und Alkohol.
Um 08.30 Uhr überprüfte eine Streife den 20-Jährigen in der Heider Güterstraße. Die Beamten nahmen bei dem jungen Mann Atemalkoholgeruch wahr, das Fahrzeuginnere duftete nach Marihuana. Alkohol wollte der aus Ulm Stammende Stunden zuvor getrunken haben, zum Drogenkonsum sagte er zunächst nichts. Erst als ein Drogenvortest positiv verlief, gab der 20-Jährige an, am gestrigen Abend an einem Joint gezogen zu haben. Nach dem Ergebnis eines Atemalkoholtests - 0,91 Promille - ordnete eine Richterin die Entnahme einer Blutprobe bei dem Verkehrsteilnehmer an. Die Fahrzeugschlüssel des Mannes stellten die Polizisten sicher. Der Betroffene muss sich nun wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten - zudem galt für ihn noch das Alkoholverbot für Fahranfänger.
Merle Neufeld
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