Duisburg (ots) - Raketen und Knaller: Das neue Jahr lautstark zu begrüßen, ist Tradition. Allerdings gilt das nicht für Gas- und Schreckschusswaffen: Sie sind und bleiben als Knaller-Ersatz verboten.
Ob Gas- oder Schreckschusswaffe: Das Waffenrecht ist eindeutig. Das Schießen mit diesen Waffen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Notwehr handelt und nicht, um das neue Jahr zu begrüßen. Deswegen warnt die Polizei Duisburg auch zum Jahreswechsel 2016/17 ausdrücklich: Wer mit Gas- oder Schreckschusspistole Pyro-Knaller, Pfeifer oder Signalsterne verschießt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Daran ändert auch der kleine Waffenschein nichts. Bewegt sich der Besitzer außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstücks mit der Waffe, droht ebenfalls eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Keine guten Aussichten fürs neue Jahr: Deswegen rät die Polizei dazu, vorsichtig mit legalen Knallern und Raketen ins neue Jahr zu starten.
Über die Details im Waffenrecht informiert das Sachgebiet Zentrale Aufgaben 12 unter 0203/280-0.
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