BPOLI BHL: Schleusung nach Hamburg unterbunden

29.12.2016 – 15:01

Pirna (ots) - Am 28. Dezember 2016 leiteten Bundespolizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 bei Breitenau einen PKW mit polnischer Zulassung und dessen Insassen zur grenzpolizeilichen Kontrolle ab.

Der Fahrer (32 Jahre) händigte zur Überprüfung seinen ukrainischen Reisepass, mit einem gültigen Schengen Visum aus. Die beiden Insassen (26 und 27 Jahre) verfügten über keine Reisedokument und gaben an aus Armenien zu sein. Der Fahrer hatte nach ersten Erkenntnissen die Armenier in Ungarn abgeholt und sollte sie nach Hamburg fahren. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Der Beschuldigte musste eine Sicherheitsleistung bei der Bundespolizei hinterlegen und durfte den Gewahrsam im Anschluss verlassen. Die Familie stellte im Verlauf der polizeilichen Sachbearbeitung ein Schutzersuchen und wurde an die zuständige Zentrale Ausländerbehörde überstellt.

Am Mittwoch kontrollierten die Beamten in der Ortslage Hellendorf einen 50-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte verbotenen Feuerwerkskörper fest, welche er kurz zuvor in Tschechien erworben hatte. Die Kugelbomben waren im Kofferraum neben einem kleinen Benzinkanister abgelegt. Die illegalen Böller wurden sichergestellt und gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren eingeleitet.

Bei zwei weiteren Deutschen (34 und 28 Jahre) war die Freude nur kurzweilig. Die Gemeinsame Fahndungsgruppe Dresden (Landespolizei und Bundespolizei) war im Bereich Bad Schandau auf der Suche nach verbotenen Böllern und war fündig geworden. Die DUM BUM Knallkörper wurden ebenfalls sichergestellt.

Bei den festgestellten Feuerwerkskörpern handelte es sich um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der "Kategorie 3", welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden dürfen.

In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen.

Aus diesem Grund warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.

Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: steffen.ehrlich@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de