Bonn (ots) - Schneeglätte: Mehrere Verkehrsunfälle in der Voreifel und im Wachtberger Ländchen Am Montagmorgen wurde die Polizei in der Voreifel und im Wachtberger Ländchen zu mehreren Verkehrsunfällen gerufen, bei denen Autofahrer ihre Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten oder in Straßengräben rutschten. In allen Fällen wurden keine Personen verletzt.
Ein Gebäudeschaden in Höhe von mehreren zehntausend Euro entstand am Montagmorgen bei einem Verkehrsunfall auf der Bruchbachstraße in Wachtberg-Niederbachem. Um 7.20 Uhr war ein Lastwagen auf der abschüssigen und schneeglatten Straße in Rutschen geraten und gegen die Wand eines Einfamilienhauses geprallt. Die Hauswand wurde so stark beschädigt, dass sie nach der Begutachtung durch einen Sachverständigen abgestützt werden musste. Anschließend konnte auch der nicht mehr fahrbereite Lkw durch ein Abschleppfahrzeug abtransportiert werden.
Neben diesem Unfall auf schneeglatter Fahrbahn registrierte die Polizei weitere Verkehrsunfälle, bei denen Autofahrer ihre Fahrzeuge nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten oder in Straßengräben rutschten. Um 05.30 Uhr kam es beim Einfahren auf der Töpferstraße in Adendorf zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, bei denen ein Sachschaden in Höhe von 4000 Euro entstand. Um 6.10 Uhr rutschte um 6.20 Uhr ein Pkw auf schneeglatter Fahrbahn in den Straßengraben. Auch hier wurde zum Glück niemand verletzt. Den Sachschaden bezifferten die eingesetzten Beamten mit 2.000 Euro. "Pkw im Graben" lautete um 10.15 Uhr eine weitere Meldung, die bei den Beamten der Einsatzleitstelle der Bonner Polizei einging. Auf der L 113 war ein Pkw auf glatter Fahrbahn von der Straße abgekommen und in den Straßengraben gerutscht. Auch in diesem Fall kam der Fahrer mit dem Schrecken davon und einem Gesamtsachschaden von 4000 Euro.
Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Bonn weisen nochmals darauf hin, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zwingend vorgeschrieben sind. Diese sind durch Symbole und/oder Piktogramme gekennzeichnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht betrifft alle Kraftfahrzeuge. Nicht nur Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse sondern auch Motorräder und Roller müssen umgerüstet werden. Bei "normalen" Straßenverhältnissen - auch in der Winterzeit - ist das zwar nicht der Fall, allerdings muss bedacht werden, dass die Fahrt bei trockenen Straßenverhältnissen begonnen und man unterwegs von Schnee und Eis überrascht werden könnte. Dann darf die Fahrt ohne Winterbereifung nicht fortgesetzt werden. Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit um ein Vielfaches. Sie krallen sich mit ihren beweglichen und scharfen Einschnitten auf der Profiloberseite (Lamellen) fester in den glatten und matschigen Untergrund, als es der beste Sommerreifen kann. Der Bremsweg auf Schnee ist dafür ein eindrucksvoller Beweis. Aus Tempo 50 steht ein Auto bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern. Mit Sommerreifen erst knapp 10 Meter später. Aber auch bei Nässe befähigen die größeren Profilrillen in der Lauffläche von Winterreifen eine bessere Ableitung des Regenwassers auf der Straße. Das "Aufschwimmen" des Reifens auf dem Wasser wird verzögert und der direkte Kontakt zur Fahrbahn bleibt länger gewährleistet. Winterreifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug mit Reifen fährt, die nicht die Kennzeichnung "M+S" oder die "Schneeflocke" als Symbol haben, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der vorschriftswidrigen Bereifung zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, ist ein Bußgeld bis zu 120 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister vorgesehen. Allgemein raten die Verkehrssicherheitsberater der Polizei, sich bei winterlichen Witterungsbedingungen Zeit zu nehmen, um ohne Schaden ans Ziel zu kommen. Fahren Sie deswegen rechtzeitig los und berücksichtigen Sie, dass Sie bei den geänderten Wetterverhältnissen länger unterwegs sein könnten.
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