Verdacht des Konsums von Kräutermischungen – 39-Jähriger verstorben

Verdacht des Konsums von Kräutermischungen - 39-Jähriger verstorben Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 04.01.2017


WÜRZBURG. Am ersten Weihnachtsfeiertag ist ein 39-Jähriger tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Nach den bisherigen Ermittlungen der Kripo, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft geführt werden, spricht einiges dafür, dass der Mann nach dem Konsum einer Kräutermischung gestorben ist. Ein toxikologisches Gutachten steht allerdings noch aus.
Gegen 11.00 Uhr war der Mann von einem Zeugen leblos in seiner Wohnung aufgefunden worden. Dieser alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Ein Notarzt konnte allerdings nur noch den Tod des 39-Jährigen feststellen. Nachdem die Todesart unklar war, übernahm die Kripo Würzburg die weiteren Ermittlungen. Rasch ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Drogen- bzw. Konsum von Kräutermischungen. So wurden in der Wohnung des Mannes Utensilien aufgefunden, die auf den Konsum einer solchen Mischung hindeuten.

Auf Antrag der Würzburger Staatsanwaltschaft erfolgte eine Obduktion des Leichnams. Hinweise darauf, dass eine Fremdeinwirkung eine Rolle gespielt haben könnte, ergaben sich nicht. Das Ergebnis der sich jetzt anschließenden toxikologischen Untersuchung steht noch aus. Dieses wird wohl erst in einigen Wochen vorliegen.

Auch wenn derzeit noch nicht abschließend der Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kräutermischungen und dem Tod des 39-Jährigen beurteilt werden kann, so warnt das Polizeipräsidium Unterfranken weiter eindringlich vor dem Rauschmittel:
Die Wirkungen und Nebenwirkungen sind bei diesen Stoffen absolut unberechenbar. Die Zusammensetzung gefährlicher Inhaltsstoffe variiert im Herstellungsprozess und kann letztlich eine tödliche Wirkung entfalten. Auch bei wiederholtem Missbrauch der Stoffe kann man sich nie darauf verlassen, dass bei gleichem Produktnamen dieselben Inhaltsstoffe verwendet werden. Der oftmals auch verwendete Name „legal highs“ ist irreführend, denn wenn die Polizei diese Stoffe sicherstellt, werden auch grundsätzlich ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und die Substanzen nach verbotenen Inhalten untersucht.
Audiodatei O-Ton des Pressesprechers Michael Zimmer, Dauer 2:47 Min.   ( .mp3 )