Rettungsgasse – eine oft vergessene Vorschrift, die Leben retten kann

Münster/Castrop-Rauxel/Bottrop/Gelsenkirchen (ots) - Polizei Münster und Feuerwehr Gelsenkirchen informieren gemeinsam zum Thema "Rettungsgasse" auf der A 2 an der Raststätte "Resser Mark"

Jeder Autofahrer kennt die Situation einer Sperrung oder eines Staus, der alle Verkehrsteilnehmer zum Anhalten und Warten zwingt. Das Bilden einer Rettungsgasse ist dann oberstes Gebot.

Im Rahmen der aktuellen Schwerpunktkontrollen auf der A 2, vom 2.1.2017 bis 22.1.2017, zwischen Castrop-Rauxel und Bottrop, informiert die Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Münster gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr Gelsenkirchen die Autobahnnutzer über die Wichtigkeit der "Rettungsgasse".

Die Bildung einer Rettungsgasse soll den Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr, Rettungs- oder Abschleppdienste die Durchfahrt zur Unfallstelle ermöglichen. So können die "Rettungsprofis" schnellstmöglich an den Unglück- und Schadensort vorfahren, um dort Leben zu retten, Verletzte zu versorgen oder Brände zu löschen. Das Bilden und Freihalten einer Rettungsgasse ist zudem im Interesse aller Autofahrer, denn ein effizientes Vorgehen der Einsatzkräfte gewährleistet die zügige Aufhebung der Sperrung und die ungehinderte Weiterfahrt.

Die Erfahrungen der Polizei und Feuerwehr haben gezeigt, dass dieses in den seltensten Fällen klappt. Einsatzfahrzeuge müssen sich immer wieder mit Blaulicht und Martinshorn freie Bahn schaffen. Die eindeutige gesetzliche Verpflichtung, schon beim Beginn einer Staubildung und natürlich auch im Stau eine Rettungsgasse zu bilden, wird häufig nicht umgesetzt. Die Verkehrsteilnehmer bleiben dort stehen, wo sie zuvor gefahren sind; mittig auf dem Fahrstreifen.

Eine einmal gebildete Rettungsgasse sollte auf keinen Fall sofort wieder geschlossen werden. Leider fahren viele Autofahrer nach der Durchfahrt des ersten Rettungsfahrzeuges wieder zur Mitte zurück. "Die Rettungsgasse kann Leben retten und muss deshalb stärker in das Bewusstsein der Autofahrer gerückt werden", erläutert Verkehrssicherheitsberater Christoph Becker die Bedeutsamkeit dieser aktuell überarbeiteten Vorschrift und die Gründe für eine gemeinsame Presseinformation der Feuerwehr Gelsenkirchen und der Polizei Münster, zu der herzlich eingeladen wird.

11. Januar 2017, 11.00 Uhr, Herten/Gelsenkirchen, BAB 2, Raststätte "Resser Mark", Richtung Oberhausen

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