Bad Segeberg (ots) - Aufgrund der in den letzten Wochen erheblich gestiegenen Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Revierbereich Kaltenkirchen ordnet der Leiter der Polizeidirektion Bad Segeberg, der Leitende Polizeidirektor Andreas Görs, gemäß § 180 III Landesverwaltungsgesetz polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen fortan auch für die Bereiche Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an. Die Anordnung bezieht sich auch auf die Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Tangstedt sowie die Ämter Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Kisdorf und Kaltenkirchen-Land ohne die Gemeinde Alveslohe. Sie gilt ab sofort und ist zunächst bis einschließlich 5.2.17 angeordnet.
Aktuell ist ein deutlicher Anstieg der Taten im Bereich des Polizeirevier Kaltenkirchen zu verzeichnen. Im eher ländlich strukturierten Bereich sind die Fallzahlen insbesondere entlang der Bundesautobahn 7 und der Bereich der Bundesstraße 7 und der Bundesstraße 432 signifikant angestiegen. In dem Bereich des Polizeireviers Kaltenkirchen waren im Zeitraum der 39. Kalenderwoche bis zur 52. Kalenderwoche insgesamt 86 Taten zu verzeichnen. Hierbei bilden die Zuständigkeitsbereiche der Polizeistation Boostedt und Ellerau mit nur sehr wenigen Taten eine Ausnahme und werden daher räumlich nicht in diese Anordnung einbezogen.
Bei Anhalte- und Sichtkontrollen handelt es sich um eine präventive Maßnahme, mit deren Hilfe Erkenntnisse zu Verdächtigen generiert oder verdichtet werden. Die Polizei darf in den Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen analysiert die Polizei Tat- und Täterzusammenhänge und kann letztendlich durch den Nachweis von Taten und die Festnahme von Tätern weitere Einbrüche verhindern. Die Polizei verfolgt bei ihrer Strategie zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen folgende Grundsätze:
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