POL-GÜ: Witterungsbedindte Unfälle durch glatte Straßen im Landkreis Rostock

Landkreis Rostock (ots) - Durch das heutige Winterwetter zählte die Polizei im Landkreis Rostock in der Zeit von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr fünfundzwanzig Verkehrsunfälle, die auf Grund Nichtbeachten der Witterungsverhältnisse oder Straßenglätte aufgenommen wurden.

Der Bereich Bad Doberan und Sanitz blieb relativ unfallfrei. Schwerpunkt bildete der Bereich Teterow Richtung Krakow am See. Die Beamten vom Polizeirevier Teterow nahmen vierzehn Verkehrsunfälle auf. Die ersten acht liefen von sechs bis kurz nach sieben Uhr auf.

Besondere Aufmerksamkeit hat der Unfall um 06:43 Uhr auf der B 104, Anschlussstelle Teterow zur Auffahrt auf die BAB 19, erregt. Der LKW-Fahrer kam aus Richtung Güstrow und wollte abbiegen. Dabei ist das Heck ausgebrochen. Ein entgegenkommendes Fahrzeug konnte nicht mehr bremsen und es kam zum Zusammenstoß. Die Fahrzeuge kamen quer zur Fahrbahn zum Stehen. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von 7.000 EUR. Während der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge wurde der Bereich voll gesperrt. Diese wurde gegen 09:30 Uhr aufgehoben.

Unverletzt hat ein 48jähriger Autofahrer auf der L11, Höhe der Brücke Ahrenshagen seinen Unfall überstanden. In der Linkskurve kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr gegen ein Verkehrszeichen. In der Folge kippte das Fahrzeug auf die Seite und er war eingeklemmt. Er rief die Polizei. Doch bevor die alarmierten Rettungskräfte eintrafen war er bereits raus. Der entstandene Schaden wird mit 10.000 EUR angegeben.

Im Bereich der L11 kam es im Bereich Kuchelmiß Richtung Wilsen zu Stauerscheinungen und einige LKW blieben auf der glatten Fahrbahn liegen.

Ähnliche Situationen gab es auf der B 108 aus Totendorf kommend in der Grottekurve.

Mit Kopfverletzungen hingegen wurde eine 45jährige Frau aus dem Bereich Bützow ins Krankenhaus eingeliefert. Sie kam auf Grund Straßenglätte gegen 06:48 Uhr auf der L31, Höhe Qualitz, von der Fahrbahn ab.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Mehrzahl der Unfälle als Unfälle mit Alleinbeteiligung eingestuft werden, bei denen es bei Sachschäden blieb. Die Fahrzeuge rutschten von der Fahrbahn in den Graben gegen Schutzplanken oder Bäumen. Einige auch auf parkende oder vorausfahrende Fahrzeuge.

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