Hamburg (ots) - Die Bundespolizei konnte heute einen Europäischen Haftbefehl gegen einen 37-jährigen türkischen Staatsangehörigen vollstrecken. Der Mann wollte von Hamburg nach Istanbul fliegen.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle für einen Flug in die Türkei stellten Bundespolizisten einen 37-jährigen Mann fest, der von der Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezember 2016 mit einem europäischen Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben worden war.
Den Bundespolizisten legte der Mann zur Kontrolle seinen türkischen Reisepass vor. Als die Beamten den 37-Jährigen im Fahndungssystem überprüften, landeten sie einen Treffer.
Dem Mann wird vorgeworfen, 37 Computerbetrugstaten begangen zu haben, davon in zwei Fällen banden- und gewerbsmäßig. Über ein Geldtransferunternehmen sollen Bargeldtransfers auf den Namen verschiedener Absender durchgeführt worden sein. In Wahrheit hatten diese Absender aber keine Transaktionen veranlasst und auch kein Bargeld übergeben. Das Transferunternehmen hatte dennoch die Gelder an die angegebenen Empfänger überwiesen. Dem Unternehmen entstand dadurch ein Schaden von rund 160.000 Euro.
Der Mann wird noch am Nachmittag in die Untersuchungshaftanstalt in Hamburg überführt.
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