Wiesbaden (ots) - Zwei Todesfälle sowie mehrere schwerverletzte Schüler im Jahr 2016
"Legal Highs sind nicht gefährlich. Schließlich kann ich sie legal kaufen."
Diesem gefährlichen Irrtum sind kurz vor Weihnachten mehrere hessische Schüler im Alter zwischen 14 und 16 Jahren aufgesessen. In einer Pause bot ein Schüler anderen an, mal an seiner mit "Legal Highs" befüllten E-Zigarette zu ziehen. Zwei Schülerinnen verloren bereits nach zwei Zügen das Bewusstsein, bei einer anderen verschlechterte sich der Zustand im darauffolgenden Unterricht. Sie wurden anschließend mit einem herbeigerufenen Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Zwei Todesfälle in Hessen
2016 gab es in Hessen zwei Todesfälle im Zusammenhang mit sogenannten Legal Highs. Anfang März verstarb ein 34-jähriger Mann in Kassel. Ende April verstarb ein 26-jähriger Mann in Gelnhausen nach dem Konsum von "Legal Highs". Die jeweiligen toxikologischen Gutachten ergaben, dass die verstorbenen vorher "Legal Highs" konsumiert hatten und diese einmal ausschließlich und einmal mit todesursächlich waren.
Was macht Legal Highs so gefährlich?
"Legal Highs" werden als sogenannte "Kräutermischungen" oder in flüssiger Form angeboten und von den Konsumenten geraucht. Eine Dosierung ist sehr schwierig, da die Substanz in den verkauften Produkten in unterschiedlichen Formen und Konzentrationen auftritt. Eine Überdosierung ist deshalb nie auszuschließen.
Wie wirken "Legal Highs"?
Die erste wahrnehmbare Wirkung kann bereits ca. 30 Sekunden nach der Inhalation auftreten. Der volle Rausch entfaltet sich nach ca. 20 und dauert ca. 30 weitere Minuten. Eine Überdosierung führt zu Brustschmerzen, unregelmäßigem Herzschlag, Atemlosigkeit, Erbrechen, Verwirrtheit, Unruhe, akustischen und visuellen Halluzinationen, Paranoia und psychischen Zusammenbrüchen bis hin zur Bewusstlosigkeit.
Wie kann ich mich schützen?
Der einzige effektive Schutz besteht im Verzicht auf "Legal Highs". Die beiden Todesfälle des vergangenen Jahres sowie die schwer verletzten Schüler unterstreichen diese Warnung eindringlich.
Hessisches Landeskriminalamt
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