Cloppenburg/Vechta (ots) - Cappeln - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 17. Januar 2017 befuhr ein 28-jähriger Cappelner gegen 12.30 Uhr mit seinem Pkw Ford Mondeo die Tenstedter Straße in Cappeln, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Halterin des Pkw und gleichzeitig Lebensgefährtin, eine 27-jährige Cappelnerin, saß auf dem Beifahrerstitz und ließ die Fahrt zu. Es wurden Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Molbergen - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 17. Januar 2017 befuhr ein 26-jähriger Molberger mit seinem Pkw Opel Astra die Lindenstraße in Molbergen, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es folgte ein Strafverfahren und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Cloppenburg - Fahren unter Drogeneinfluss
Am 17. Januar 2017 befuhr ein 32-jähriger Bührener gegen 17.51 Uhr mit seinem Pkw VW Polo die Fritz-Reuter-Straße in Cloppenburg, obwohl er unter Drogeneinfluss stand. Ein Drogenschnelltest wurde verweigert, so dass die folgende Blutentnahme richterlich angeordnet wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugschlüssel aus Gründen der Gefahrenabwehr sichergestellt. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Halen - Bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Am 17. Januar 2017 befuhr ein 24-jähriger Haler gegen 12.55 Uhr mit seinem Pkw die Marienstraße in Richtung Garther Heide. Zeitgleich beabsichtigte ein 54-jähriger Cloppenburger mit seinem Lkw inklusi-ve Anhänger die Marienstraße zu überqueren, kam es zum Zusammenstoß. Der 24-jährige und das einjährige Kleinkind, welches sich auf der Rücksitzbank befand, wurden bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit nicht bekannt. Allerdings war der Pkw des Halers nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Fokken
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