Landkreis Verden (ots) -
Nach dem Lkw-Unfall auf der A1: Rettungskräfte bitten dringend um Bildung von Rettungsgassen Oyten. Am Mittwochnachmittag, gegen 14:30 Uhr, ereignete sich auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Oyten und dem Bremer Kreuz ein schwerer Verkehrsunfall (siehe auch Pressemitteilung der Polizeiinspektion Verden/Osterholz im Presseportal am 19.01.2017, 10:58 Uhr). Ein 45-jähriger Fahrer eines Sattelzuges hatte hier ein Stauende übersehen. Nachdem er nahezu ungebremst auf den Vordermann aufgefahren war, wurde der Mann in seinem Führerhaus eingeklemmt. Er brauchte aufgrund seiner schweren Verletzungen dringend Hilfe von den Rettungskräften, um aus dem Führerhaus befreit zu werden und um medizinische Versorgung zu erhalten. Dies gestaltete sich jedoch, wie sich leider zeigte, schwieriger als es nötig war. Hinter der Unfallstelle hatte sich ein langer Stau gemeldet. Die Rettungskräfte hatten massive Probleme, den Unfallort zu erreichen, da viele Verkehrsteilnehmer auf der dreispurigen Autobahn keine Rettungsgasse gebildet hatten. Die ersten Rettungskräfte hatten bereits Probleme, den Unfallort zu erreichen. Anstatt anschließend die entstandene Gasse offenzuhalten, hat sich diese offenbar wieder wie ein Reißverschluss geschlossen, sodass nachfolgende Rettungsfahrzeuge erneut vor der Situation standen, nicht durch den Stau zu gelangen. Nach der Straßenverkehrsordnung besteht die gesetzliche Pflicht, Rettungsgassen zu bilden. Mit der derzeit laufenden landesweiten Kampagne "Rettungsgasse" wird auf Autobahnen mit entsprechenden Spannbänder immer wieder daran erinnert, Rettungsgassen zu bilden. In Oyten zeigte sich am Mittwoch, dass viele Fahrzeugführer dies leider noch nicht umsetzen - was tragische Folgen für Unfallopfer haben kann. Wie wird eine Rettungsgasse gebildet? Die Regel ist eigentlich denkbar einfach: "Links fährt links und alle anderen fahren möglichst weit rechts". Infos zur Thematik gibt es auch auf der Facebook-Fanpage der Polizeidirektion Oldenburg. ----------------------------------- "Hintergrund Rettungsgasse in der StVO" § 11 Absatz 2 StVO "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine Gasse bilden." -----------------------------------
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
Mobil: 0152 / 56 88 06 04
E-Mail: pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de
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