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Neubrandenburg (ots) - Ermittler setzen auf freiwillige Teilnahme am Massengentest
Nach bisherigen Erkenntnissen kam es am 16.10.16, gegen 05:20 Uhr, in der Sponholzer Straße von Neubrandenburg zu der versuchten Vergewaltigung einer 35-Jährigen (siehe Pressemitteilungen vom 16.10.10 und 17.10.16).
Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg hatte die Ermittlungen aufgenommen, welche jedoch bisher nicht zur Identifizierung eines Beschuldigten führten. Durch das Amtsgericht Neubrandenburg wurde eine freiwillige molekulargenetische Reihenuntersuchung angeordnet. Diese Bitte um die Abgabe einer Speichelprobe richtet sich in Neubrandenburg an 469 männliche Personen aus zehn verschiedenen Herkunftsländern, welche zwischen 01.01.1976 und 31.12.1996 geboren wurden. Diese Männer wurden aufgrund der konkreten Personenbeschreibung der Geschädigten in den Beschluss aufgenommen und entsprechen einem bestimmten Phänotypus.
Die Teilnahme an der Reihenuntersuchung erfolgt - wie gesagt - freiwillig. Jeder Mann aus dem entsprechenden Personenkreis, der hieran mitwirkt, leistet einen wesentlichen, aktiven Beitrag zur möglichen Aufklärung der versuchten Vergewaltigung. Diese Männer werden nicht verdächtigt. Je mehr Personen sich an der Abgabe der Speichelprobe beteiligen, desto kleiner wird die verbleibende Zahl der möglichen Tatverdächtigen. Dadurch können sich neue Ermittlungsansätze ergeben und das Entdeckungsrisiko steigt.
Die Abnahme der freiwilligen Speichelprobe durch die Beamten der KPI Neubrandenburg wird am 01.02.2017 beginnen. Die ersten Einladungen wurden bereits verschickt - die betroffenen Personen wurden in ihrer jeweiligen Landessprache über die Vorgehensweise informiert. Ein Informationsblatt ist der Pressemitteilung beigefügt.
Sofern neue Erkenntnisse vorliegen, wird unaufgefordert nachberichtet.
Katrin Kleedehn
Polizeipräsidium Neubrandenburg
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