Betrug zum Nachteil eines Lebensmittelhändlers

Einbeck (ots) - Einbeck, Juli 2016 bis Januar 2017

Ein beschuldigtes Ehepaar kaufte in der zurückliegenden Zeit Lebensmittel beim Geschädigten und ließ sich diese ins Haus liefern. Die entsprechenden Rechnungen bezahlte das Paar nicht vollständig. Trotz mehrfacher schriftlicher und mündlicher Aufforderungen wurde die Restsumme von ca. 90 EUR nicht bezahlt.

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