DNA-Spuren führen zu Tatverdächtigen

Fulda (ots) - Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Fulda und dem Polizeipräsidium Osthessen

Bad Hersfeld / Fulda - Persönliche Gegenstände der Täter, die sie an den Tatorten weggeworfen, bzw. zurückgelassenen hatten, wurden ihnen nun zum Verhängnis. Durch die Auswertung und Analyse der daran festgestellten DNA-Spuren, wird ihnen nun nicht nur die Beteiligung an einem Raubüberfall auf eine Spielothek vorgeworfen.

Am 5. November 2016 wurde eine Spielothek in Bad Hersfeld überfallen. Dabei drohte ein Täter mit einer Schusswaffe und erbeutete mehrere tausend Euro. Die Tasche, die er zum Abtransport der Beute benutzt hatte, wurde später durch Polizeibeamte in der Nähe gefunden. Daran fanden sich die DNA-Spuren von zwei bereits polizeibekannten jungen Männern. Dabei handelt es sich um einen 16-jährigen Jugendlichen und einen 18-jährigen Heranwachsenden, die beide in Bad Hersfeld wohnen. Der Jugendliche wurde nach seiner Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt.

Dem 18-Jährigen wird zusätzlich ein Einbruch in ein Wohnhaus in der Schlesierstraße in Künzell am 27. Oktober 2016 vorgeworfen. Dabei wurde der Täter von den Bewohnern überrascht. Es kam zu einem heftigen Gerangel, bei dem die drei Hausbewohner Prellungen, Schürfwunden und Hämatome erlitten. Letztendlich gelang dem Einbrecher die Flucht, allerdings verlor er dabei einen Schuh und einen Handschuh. Auch daran fanden die Ermittler die DNA-Spuren des 18-Jährigen. Aufgrund der Beweislast gab er diesen Einbruch in seiner Vernehmung bei der Kripo zu.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Fulda, ordnete das Amtsgericht Bad Hersfeld die Untersuchungshaft gegen den Heranwachsenden an, er wurde in die Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Die Ermittlungen dauern an.

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