Freiburg (ots) - Breisach - Am 27. Januar 2017 wurde gegen 23 Uhr ein Pkw in Breisach, Gerberstraße, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem französischen Fahrer konnte durch die eingesetzten Beamten Alkoholgeruch wahrgenommen werden; eine Atemalkoholüberprüfung ergab ein Ergebnis von 1,14 Promille. Nach einer durchgeführten Führerscheinüberprüfung wurde bekannt, dass gegen ihn eine unanfechtbare Aberkennung des Rechts verfügt wurde, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, was bedeutet, dass der Mann ohne eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis sein Fahrzeug lenkte. Außerdem ergab die Überprüfung der Person, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die Geldstrafe konnte der Mann nicht begleichen, weshalb er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Zuvor wurde noch eine Blutentnahme durchgeführt und er gelangt erneut wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige.
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