Aachen (ots) - Auf der Rückfahrt von einem Einsatz bemerkte eine Streife der Bundespolizei auf der Roermonderstrasse einen Motorroller mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Bei näherem Hinsehen, entpuppte sich das Zweirad als Motorroller, welches mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h zugelassen war. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Rollers wurde durch technische Veränderungen wie Sportauspuff etc. in verbotener Weise gesteigert. Da der 23-jährige Fahrer für derartige Krafträder keinen Führerschein vorweisen konnte, wurde er wegen des Fahrens ohne Fahr- sowie ohne Betriebserlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz beanzeigt. Da das Zweirad nicht auf den Fahrer zugelassen war, kommt zudem noch auf den Besitzer eine Anzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Zuständigkeitshalber wurde der Vorgang an die Landespolizei des Polizeipräsidiums Aachen übergeben.
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