Öffentlichkeitsfahndungen der Polizei Berlin

Polizeimeldung vom 02.02.2017
bezirksübergreifend
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Nr. 0226
In einem Medienbericht wird angegeben, dass die Polizei Berlin im Jahr 2016 „in mehr als 20 Fällen“ eine Öffentlichkeitsfahndung herausgegeben hat.
Auch wenn die Formulierung „mehr als“ einen Spielraum nach oben zulässt, erschien die genannte Zahl „20“ gefühlt deutlich zu gering.
Aus diesem Grund wurde einmalig mit hohem Aufwand eine Recherche betrieben. Diese ergab, dass im vergangenen Jahr insgesamt 90 Öffentlichkeitsfahndungen von der Polizei Berlin herausgegeben wurden, in denen mit der Veröffentlichung von Phantombildern, anderem Bildmaterial und/oder Videosequenzen die Bevölkerung um Mithilfe gebeten wurde. Diese 90 Fahndungen betrafen ausschließlich strafrechtlich relevante Sachverhalte, davon überwiegend Tötungsdelikte, Raubtaten und Körperverletzungen.
Von diesen 90 Veröffentlichungen waren bis Januar 2017 insgesamt 27 erfolgreich, das heißt, es konnten der oder die Tatverdächtigen ermittelt werden. Weitere 16 Fahndungen waren im Januar 2017 noch aktiv.
Unter den Begriff Öffentlichkeitsfahndung fallen weitere Fahndungsaufrufe zu vermissten Personen und unbekannten Toten sowie Aufrufe ohne Bild-/Videomaterial und zu Verkehrsunfällen. Diese wurden bei der Recherche nicht berücksichtigt.