Cloppenburg/Vechta (ots) - Lastrup - Zwei Lkw überschritten das zulässige Gesamtgewicht
Am 31. Januar 2017 kontrollierte eine Polizeistreife zwei Sattelzugmaschinen mit Auflieger. Ein 58-jähriger Delmenhorster hatte mit seinem Sattelzug die Bundesstraße 213 aus Richtung Meppen kom-mend befahren. Der Delmenhorster hatte das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 20 Prozent überschritten. Es wurde ein Gewicht von 49.080 kg (erlaubt 40.000 kg) festgestellt. Ein 30-jähriger Lübecker hatte mit seinem Gespann, ebenfalls bestehend aus Sattelzugmaschine mit Auflieger, das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 15 Prozent überschritten. Es wurden 47.540 kg festgestellt. Beide Gespanne hatten Hühnertrockenkot geladen. Es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
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