Kassel – Fasanenhof: Jugendlicher wirft Steine von Kaufhaus-Parkdeck und verletzt zwei Passanten

Kassel (ots) - Am gestrigen Montagabend nahmen Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens einen 15-Jährigen fest, der einräumte, murmelgroße Steine vom Parkdeck eines Kaufhauses am Opernplatz in die Fußgängerzone geworfen zu haben. Bislang sind der Polizei zwei verletzte Passanten bekannt. Eine 19-Jährige aus Hofgeismar ist am Kopf und eine 14-Jährige aus Helsa am Bein getroffen worden.

Wie die am Tatort eingesetzten Beamten des Polizeireviers Mitte berichten, ereignete sich der Vorfall gegen kurz nach 18.30 Uhr. Zu dieser Zeit meldete sich eine Zeugin von der Oberen Königsstraße über den Notruf 110 bei der Leitstelle der Kasseler Polizei und berichtete, einen Steinewerfer auf dem Parkdeck eines Kaufhauses zu beobachten. Während Beamte des Innenstadtreviers am Tatort eintrafen, meldete sich bereits ein Mitarbeiter eines im Kaufhaus tätigen Sicherheitsdienstes, der angab, das zwei Jugendliche auf dem über dem Kaufhaus gelegenen Parkdeck festgenommen werden konnten. Bei den Beamten machten sich derweil zwei Verletzte bemerkbar, die sich im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Friedrichsplatz aufgehalten hatten und die von Steinen getroffen wurden. Eine 19 Jahre alte Frau aus Hofgeismar klagte, nachdem sie ein Stein am Kopf traf, über Kopfschmerzen. Eine 14 Jahre alte Schülerin aus Helsa, die in Begleitung ihrer Eltern in der Fußgängerzone unterwegs war, erlitt ein Hämatom, nachdem sie ein Stein am Oberschenkel traf.

Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung

Wie sich bei den weiteren Ermittlungen herausstellte, räumte der aus Kassel stammende 14-Jährige ein, allein für die Steinwürfe verantwortlich zu sein. Sein ebenfalls 14 Jahre alter Freund soll völlig unbeteiligt und unwissend gewesen sein. Die Beamten nahmen die beiden Jugendlichen zunächst mit zur Dienststelle und übergaben sie dort ihren zwischenzeitlich benachrichtigten Erziehungsberechtigten. Der bereits strafmündige 14 Jahre alte Tatverdächtige muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

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