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Hannover (ots) - Am Sonntag, den 12. Februar 2017, findet in Hamburg das Fußballspiel zwischen dem FC St. Pauli und der SG Dynamo Dresden statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.
Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Verbot über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen aus (siehe angefügtes pdf-Dokument).
Die Verbote gelten am kommenden Sonntag, den 12. Februar 2017, im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr und von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle zum und vom Spielort führende Züge mit Ausnahme der IC und ICE sowie alle Bahnhöfe der nachfolgend aufgeführten Streckenverbindungen: Hamburger S-Bahn, Linie S3 (Hbf. Hamburg - Bf. Hamburg - Altona und zurück) Hamburger S-Bahn, Linien S1 und S21 (Bf. Hamburg - Berliner Tor über Hbf. Hamburg bis Bf. Hamburg - Altona und zurück) Hamburger S-Bahn, Linien S2, S11 und S31 (Hbf. Hamburg bis Bf. Hamburg - Altona und zurück) Bahnstrecke 1720 (Bf. Schnega - Hbf. Uelzen - Hbf. Lüneburg - Bf. Hamburg - Harburg und zurück)
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro erhoben werden. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Bundespolizeidirektion Hannover
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