Görlitz (ots) - Vier eingeschleuste moldauische Männer wurden inzwischen nach Polen zurückgeschoben. Das Quartett im Alter von 20, 25, 28 und 35 Jahren war gestern, kurz nach Mitternacht, in einem moldauische Transporter auf der Autobahn bei Kodersdorf festgestellt worden.
Den Transporter fuhr ein 22-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, gegen den nun wegen des Verdachts des Einschleusens ermittelt wird. Es stellte sich heraus, dass dessen Insassen ausschließlich nach Deutschland fahren wollten, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Staatsangehörige der Republik Moldau sind, sofern sie einen gültigen biometrischen Reisepass besitzen, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels grundsätzlich befreit und dürfen sich innerhalb von 180 Tagen längstens für 90 Tage im Gebiet der Schengener Staaten aufhalten. Zusätzlich müssen sie die vorgeschriebenen Einreisevoraussetzungen i. S. d. Schengener Grenzkodex erfüllen.
Im vorliegenden Fall waren eben diese Voraussetzungen nicht erfüllt, denn die Männer strebten ausschließlich einen Erwerbsaufenthalt an, ferner fehlten ihnen die finanziellen Mittel für die Bestreitung des Lebensunterhaltes. Vor diesem Hintergrund war die Inanspruchnahme des Reiserechts ausgeschlossen.
Weil die vier Moldauer letztlich unerlaubt eingereist waren, sind sie wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt worden
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