Aachen (ots) - Am Wochenende konnte die Bundespolizei bei der Kontrolle eines Fahrzeugs in der Nähe des Bahnhofs West einen Elektroschocker aus dem Verkehr ziehen. Dem ersten Augenschein nach handelte es sich um eine Taschenlampe, welche ein 29-jähriger mit sich führte. Bei genauerer Betrachtung entpuppte sich die Lampe als Taser, welcher als Taschenlampe getarnt war. Nach dem Waffengesetz stellt dies eine Waffe dar, welche in ihrer Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen. Diese Gegenstände unterliegen der Einziehung. Der Taser wurde durch die Beamten beschlagnahmt und der Besitzer wurde wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. In einem weiteren Fall konnte eine Streife der Bundespolizei einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Koblenz wegen mehrerer Eigentumsdelikte vollstrecken. Der 30-jährige Fahrer eines aus Belgien kommenden PKW wurde nach der Einreise über die BAB 44 auf dem Rastplatz Tunnel kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass eine Fahndungsausschreibung gegen die Person vorlag. Der 30-Jährige wurde nach seiner Festnahme dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Aachen vorgeführt.
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