BAB4 / Bautzen / Burkau (ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach am 12. Februar in den frühen Morgenstunden einen polnischen Staatsangehörigen auf der BAB 4 bei Bautzen. Der 31-jährige Mann wurde gleich mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft München gesucht. Wegen Diebstahls und wegen des Erschleichens von Leistungen war er zu jeweils 10 Tagessätzen a 10,00 Euro oder 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Die Gesamtsumme zuzüglich der Verfahrenskosten in Höhe von 345,00 Euro konnte er nicht begleichen und wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Bautzen eingeliefert. Einem weiteren polnischen Staatsangehörigen erging es in den Abendstunden des selben Tages ähnlich. Er wurde auf der BAB 4 bei Burkau kontrolliert. Der 29-jährige Mann war zur Strafvollstreckung wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgeschrieben. Die Strafe wurde auf 10 Tagessätze a 30,00 Euro oder 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Auch er konnte die geforderte Summe nicht bezahlen und muß nun die 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Bautzen absitzen.
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