Unfallflucht lohnt sich nicht

Winterber (ots) - Am Dienstagmorgen streifte ein 18-jähirger Autofahrer ein geparktes Auto auf dem Turnhallenparkplatz an der Ursulinenstraße. Er flüchtete vom Unfallort, konnte aber noch am selben Tag ermittelt werden. Ihn erwartet jetzt ein Verfahren wegen der Begehung einer Verkehrsunfallflucht. Der junge Mann beschädigte das geparkte Auto beim Ausparken. Da er davon ausging, dass kein Schaden entstanden sei, fuhr er zunächst davon. Anschließend kehrte er zum Parkplatz zurück, parkte sein Auto an einer anderen Stelle und verließ den Unfallort erneut. Als die geschädigte Autofahrerin gegen 11 Uhr den Schaden bemerkte, informierte sie die Polizei. Die Frau konnte sich an das zunächst neben ihr parkende Auto erinnern, welches nun an anderer Stelle auf dem Parkplatz stand. An dem Auto konnten die Polizisten passende Unfallspuren finden. Im weiteren Tagesverlauf setzte sich der junge Mann zudem mit der geschädigten Frau in Verbindung. Die Polizei hat die Ermittlungen gegen den 18-jährigen Winterberger aufgenommen. Die Polizei weist ausdrücklich daraufhin: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Gemäß §142 des Strafgesetzbuches handelt es sich um eine Straftat welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstraft bestraft wird. Unfallbeteiligte sind verpflichtet am Unfallort auf den Besitzer des beschädigten Autos oder Gegenstandes zu warten. Die Länge der Wartezeiten hängt hierbei von der Schadenshöhe und den äußeren Umständen wie zum Beispiel Wetter, Tageszeit und Örtlichkeit ab. Im Zeitalter des Handys ist es zudem möglich, ohne großen Aufwand die Polizei zu verständigen. Die mögliche Geldbuße für die Verursachung des Unfalls liegt eindeutig unter der zu erwartenden Strafe einer Unfallflucht. Diese zieht in der Regel auch eine mehrmonatige Einbeziehung des Führerscheins mit sich.

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