Mönchengladbach (ots) - Im Jahr 2016 sind die Anträge für den kleinen Waffenschein bundesweit erheblich in die Höhe gestiegen. Dieser Trend ist auch in Mönchengladbach zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2015, in welchem 92 Anträge bei der Polizeibehörde Mönchengladbach eingingen, sind im Jahr 2016 insgesamt 718 Anträge gestellt worden. Auffallend dabei ist, dass bereits im Januar und Februar 392 Anträge eingingen und die restlichen 326 sich mit abfallenden Zahlen auf das restliche Jahr verteilten.
Hierzu folgende Übersicht: Januar 2016: 149, Februar 2016: 243, März 2016: 46, April 2016: 66, Mai 2016: 27, Juni 2016: 35, Juli 2016: 19, August 2016: 45, September 2016: 30, Oktober 2016: 25, November 2016: 26, Dezember 2016: 6
Die Antragsteller benannten teilweise als Anlass die Sicherheitslage und das dadurch verursachte Gefühl der Unsicherheit. Auch erschienen auffallend viele Paare, um den kleinen Waffenschein für sich und den Partner zu beantragen. Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit. Er gilt nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder einem Pass. Die Polizei Mönchengladbach gibt zu bedenken, dass das Mitführen solcher Waffen auch große Nachteile haben kann. Diese Waffen sehen oft wie scharfe Waffen aus und können lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen. Ein großes Problem ist auch, dass ein Gegenüber eine Gaspistole oft nicht von einer scharfen Waffe unterscheiden kann und dieser Umstand unkontrolliertes Handeln auslösen könnte. Ungeübte Träger können sich in extremen Stresssituationen selbst gefährden oder Unbeteiligte verletzen. Auch ist das Mitführen dieser Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte etc.) generell verboten. Wer für mögliche Notsituationen gewappnet sein will, kann auch auf erlaubnisfreie Mittel, wie zugelassenes Verteidigungsspray (Tränengas) oder einen Schrillalarm, mit welchem man weiträumig auf sich aufmerksam machen und Angreifer ohrenbetäubend in die Flucht schlagen kann, zurückgreifen. Auch sollte sich niemand scheuen, in unsicheren Situationen die Polizei über Notruf zu verständigen oder Passanten um Mithilfe zu bitten. Für Beratungen, wie man sich in möglichen Gefahrensituationen schützen kann, steht unser Kommissariat Kriminalprävention, erreichbar unter der Rufnummer 02161/ 292828 oder per Mail an DKKV.Moenchengladbach@polizei.nrw.de, zur Verfügung.
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