Lüneburg (ots) - 43 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg kontrollierten am 16. Februar 2017 in der Zeit von 10:00 - 16:00 Uhr auf der Bundesautobahn 7 beidseitig auf den Parkplätzen Schaapskaben und Garlstorfer Wald (Landkreis Harburg) den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Sie wurden dabei von 71 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedenster Behörden unterstützt. Beteiligt waren die Bußgeldstelle, das Veterinäramt und die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harburg, das Bundesamt für Güterverkehr Hannover, die Hauptzollämter Hafen Hamburg und Hannover, das Ausbildungszentrum der Bundespolizei Walsrode, die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg sowie die Feldjäger Munster.
Von den insgesamt 71 kontrollierten Lastkraftwagen wurden 47 beanstandet. In 21 Fällen waren die Verstöße so erheblich, dass die Weiterfahrt vorübergehend, bis zur Behebung des Mangels, untersagt werden musste.
Im Genaueren stellten die Beamtinnen und Beamten 15 technische Mängel fest (sechs davon führten zur vorübergehenden Untersagung der Weiterfahrt). 36 Verstöße fielen in den Bereich des Fahrpersonalrechtes. Darüber hinaus ahndeten die Beamtinnen und Beamten 32 sonstige Verstöße, davon u. a. sieben Verstöße im Bereich der Ladungssicherung. Bei etlichen Lastkraftwagen waren gleich mehrere Verstöße zu verzeichnen.
Der Leiter der Regionalen Kontrollgruppe, Polizeihauptkommissar Oliver Kues, zeigte sich mit dem Ablauf der Kontrolle sowie über die gewinnbringende Zusammenarbeit mit den anderen Behörden überaus zufrieden. "Die Beanstandungsquote von mehr als 65 Prozent ist mit Blick auf die zurückliegenden Kontrollen keineswegs unüblich. Sie zeigt aber auch die Bedeutung dieser Kontrollmaßnahmen mit dem stetigen Ziel der Erhöhung der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs."
Die nachstehend aufgeführten Kontrollen waren hierbei herausragend :
Die Überprüfung eines mit Gefahrgut beladenen finnischen Sattelzuges ergab erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung. Teilweise hatte der Verlader das Sammelgut (Nicht-Gefahrgut) an die mit Gefahrgut beladenen Kunststoffbehälter mit Spanngurten angeknotet. Eine absolut unzulässige Form der Ladungssicherung. Der bulgarische Fahrzeugführer musste vor Ort die Ladung nachsichern und eine Sicherheitsleistung entrichten.
In zwei Fällen mussten deutsche Tiertransporte beanstandet werden. Im ersten Fall wurden Bullen von Schleswig-Holstein in Richtung Nordrhein-Westfalen befördert. Die Kontrolle ergab eine Überhöhe des Fahrzeuggespanns sowie eine deutliche Unterschreitung der Mindestbodenfläche. Hier konnte die Weiterfahrt aufgrund tierseuchenrechtlicher Bestimmungen nicht unterbunden werden. Im zweiten Fall wurde ein Transport von 120 Schlachtschweinen und 23 Sauen zu einer nordrhein-westfälischen Großschlachterei überprüft. Da die zulässige Gruppengröße für die Sauen überschritten war und weitere Verstöße vorlagen, wurde in Absprache mit dem Veterinäramt die Weiterfahrt nur noch bis zu einer Abladestelle im Landkreis Heidekreis gestattet. Dort musste ein Teil der Tiere abgeladen werden.
Bei der Überprüfung eines Kleintransporters aus Rumänien stellten Kräfte des Zolls insgesamt 3.100 Zigaretten fest, die nicht versteuert waren. Die Betroffenen mussten die fällige Tabaksteuer gleich vor Ort entrichten.
Die Kontrolle eines mit drei männlichen Personen besetzten PKW aus Bulgarien führte zum Auffinden von Fallrohren im Kofferraum des Fahrzeugs. Die Ermittlungen ergaben, dass die Fallrohre kurz zuvor von einer Baustelle in Braunschweig entwendet worden waren. Die Einleitung von Strafverfahren und die Sicherstellung des Diebesguts waren die logische Folge.
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