„Temposünde“ mit strafrechtlichen Folgen

Fürth (ots) - Eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Januar dieses Jahres (2016) zog für drei nun beschuldigte Männer strafrechtliche Ermittlungen nach sich. Die Fürther Verkehrspolizei ermittelt gegen das Trio wegen zahlreicher Vergehen.

Am 13.01.2017 fuhr ein 21-Jähriger mit einem Firmenfahrzeug in eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Fürther Verkehrspolizei. Die Beamten hatten sich auf der Bundesstraße 8 im Landkreis Fürth aufgestellt. Gemessen wurde der Kleintransporter mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h bei erlaubten 100 km/h. Der Vorgang wurde routinemäßig an die Zentrale Bußgeldstelle nach Viechtach übersandt.

Dort wurde festgestellt, dass für das erfasste Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht. Die Ermittlungen wurden deshalb der VPI Fürth übertragen. Dabei deckten die Beamten umfangreiche strafrechtliche Verstöße gegen drei Beschuldigte auf.

Der Fahrer des gemessenen Fahrzeuges ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Sein Arbeitgeber, ein 25-Jähriger, steht deshalb im Verdacht, diese Tatsache gewusst zu haben. Bei einem Termin zur Vernehmung legte der 25-Jährige zudem einen Führerschein vor, der sich nach eingehender Prüfung als Totalfälschung herausstellte. Auf Vorhalt gab er letztlich zu, diesen Führerschein für teures Geld in Osteuropa gekauft zu haben und seitdem (2015) in Deutschland gefahren zu sein.

Der Geschäftsführer des gemessenen Fahrzeuges, ein 23-Jähriger, hatte die vorgeschriebenen Versicherungsbeiträge nicht bezahlt und muss sich deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung verantworten.

Die weiteren Ermittlungen gegen das Trio werden u.a. wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges geführt. Sie dauern noch an. Zudem muss der Fahrer des VWs zusätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und dem Eintrag eines Punktes beim Kraftfahrtbundesamt rechnen.

Bert Rauenbusch/gh

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