Viersen: Bankmitarbeiter, Familie und Polizei vereiteln Enkeltrickbetrug

Viersen: (ots) - Dank der Aufmerksamkeit von Bankmitarbeitern, einer konsequenten Gefahrenabwehr der Polizei sowie der sofortigen Intervention eines Familienmitglieds konnte ein Enkeltrickbetrug vereitelt werden. Am Donnerstagvormittag meldete sich der Neffe einer 79-jährigen Viersenerin bei der Polizei. Der Mann teilte mit, dass er als Kontobevollmächtigter den Anruf der Krefelder Sparkasse erhalten habe. Die Mitarbeiter hätten ihm erzählt, dass seine Tante einen außergewöhnlich hohen Bargeldbetrag abgehoben habe und dabei auffällig nervös und zurückhaltend aufgetreten sei. Die Mitarbeiter fürchteten daher, dass mit der Bargeldabhebung etwas nicht mit rechten Dingen zuginge. Der Neffe versuchte sofort vergeblich, seine Tante zu erreichen, die aber fortwährend (vermutlich mit den Betrügern) telefoniere. Er bat die Viersener Polizei um Hilfe. Daraufhin begab sich eine Streifenwagenbesatzung zum Haus der Seniorin. Obwohl die Einsatzkräfte von außen das Bargeld gesehen hatten, ließ die Frau die Beamten weder in ihre Wohnung noch war sie bereit, mit der Polizei über den Grund ihrer Bargeldabhebung zu reden. Offenbar war die Dame von den Telefonbetrügern erheblich unter Druck gesetzt und zur Geheimhaltung verpflichtet worden. Auch der Telefonkontakt zu dem Neffen, der im Beisein der Polizei stattfand, konnte an der Einstellung der unter Druck gesetzten Frau nichts ändern. Sie war nicht bereit, nähere Angaben zum Grund der Bargeldabhebung zu machen. Zwar hatten die Einsatzkräfte alles gegeben, der Frau mögliche Betrugsvarianten zu erklären und sie zu überreden, das Geld wieder auf der Bank einzuzahlen: Es half nichts, so dass die Einsatzkräfte keine rechtliche Handhabe hatten, einzuschreiten. Da jedoch die polizeiliche Erfahrung kaum einen anderen Grund als die Vorbereitungshandlung zu einer Straftat anzeigte, taten die Beamten das, was rechtlich möglich und erfolgversprechend war: Sie verweilten vor dem Haus der Viersenerin und warteten auf die kriminellen Geldabheber und das für abends angekündigte Eintreffen des Neffen, der gegen 19:30 Uhr die Polizisten ablöste. Zumindest war damit gewährleistet, dass die vermutete bevorstehende Straftat nicht von Erfolg gekrönt sein würde. Gegen 21:30 Uhr dann rief der Neffe bei der Polizei an und teilte mit, dass es ihm gelungen sei, die Wahrheit herauszufinden. Mit der Tante und dem Geld erschien er dann zur Anzeigenerstattung. Demnach hatte die Seniorin mehrere Anrufe erhalten. Dabei wurde die Telefonnummer 02162/110 angezeigt. Die Viersenerin wurde dann massiv unter Druck gesetzt, dass sie polizeiliche Ermittlungen gefährden würde, wenn sie irgendjemandem von dem Fall erzählen würde. Man müsse, um Einbrecher dingfest zu machen, das abgehobene Bargeld sicherstellen. Nur durch ihre Mithilfe könne es gelingen, weitere schwere Straftaten zu verhindern. Diese antrainierte und geschickte Gesprächsführung sowie die mit Hilfe von Software ("ID-Spoofing") angezeigte Notrufnummer der Polizei hatten die Viersenerin veranlasst, die Geschichte auch nicht der "richtigen" Polizei zu erzählen, damit der Einsatzerfolg nicht gefährdet würde. Am Nachmittag hatte die Viersenerin von den Kriminellen sogar noch einen Anruf erhalten. Die Männer fragten, ob das Polizeifahrzeug nun endlich weg sei. Das zeigt, dass die Betrüger die Situation vor Ort fortwährend persönlich oder telefonisch unter Kontrolle halten, um einen geeigneten Augenblick für ihre Tat abzupassen, den es aber dank der guten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bevölkerung in diesem Fall glücklicherweise nicht gab! Das Geld stellte die Polizei bis zur neuerlichen Bankeinzahlung sicher. Der ausdrückliche Dank der Polizei gilt den aufmerksamen Bankmitarbeitern und der Familie.

Einmal mehr warnt die Polizei: Sprechen Sie mit Ihren älteren Verwandten über diese Arbeitsweise, die nur ein Ziel hat: ältere Menschen um ihr Erspartes zu bringen. Die Polizei ruft niemals über 110 an! Vergewissern Sie sich in Fällen, wo angebliche Polizisten oder Verwandte bei Ihnen anrufen und Bargeld fordern, immer bei Ihren richtigen Verwandten oder über den Notruf der Polizei, ob der Anruf seine Richtigkeit hat.

Weitere Informationen finden Interessierte hier:

http://www.polizei.nrw.de/viersen/artikel__11538.html

Bitte warnen Sie Ihre älteren Verwandten immer wieder in Gesprächen vor diesen und ähnlichen Straftaten./ah (201)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de