Bundespolizeidirektion München: Fasching ist nicht immer lustig Bundespolizei bittet Verkleidete in Zügen, S-Bahnen und Bahnhöfen sowie Haltepunkten um Zurückhaltung und Vorsicht

Bundespolizeidirektion München: Fasching ist nicht immer lustig Bundespolizei bittet Verkleidete in Zügen, S-Bahnen und Bahnhöfen sowie Haltepunkten um Zurückhaltung und Vorsicht
Mit dieser offen getragenen Soft-Air Pistole war der 26-Jährige am Münchner Ostbahnhof unterwegs

München (ots) - Verkleidungen im Fasching sind normal und gewollt - je echter wirkend desto besser. Doch seit einigen Monaten sind die Menschen - speziell auch in München - sehr besorgt, wenn sie im öffentlichen Raum auf für sie nicht zuordenbare Personen treffen, die "offen Waffen" tragen. Einen solchen Fall gab es am Sonntagvormittag (19. Februar) im Münchner Ostbahnhof. Die Bundespolizei nimmt dies zum Anlass, vor zu "echt wirkender" Verkleidung und der Verwendung z.B. von Soft-Air Waffen zu warnen!

Der Bundespolizei wurde gegen 10:30 Uhr von mehreren Passanten ein Mann gemeldet, der sich mit dunkler Pistole und schwarzer, schusssicherer Weste und schwarzem Basecap am Ostbahnhof bewegt.

Kurz darauf stellten mehrere Beamte der Bundespolizei den Mann im Ostbahnhof. Wie sich herausstellte, handelte es ich um einen 26-Jährigen, der auf dem Weg zu einer Faschingsveranstaltung war. Er trug, auch für die Beamten nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar, eine dunkle "Soft-Air Pistole" offen am Gürtel. Dazu eine schwarze Weste (Optik schusssicher) mit der Aufschrift "S.W.A.T."*. Eine solche Bezeichnung befand sich auch auf dem schwarzen Basecap, das der Mann auf dem Kopf trug.

Die Weste und die Pistole sollten als dürftige Verkleidung für eine Faschingsparty dienen, zu der der Mann aus Ramersdorf unterwegs war. Die Maßnahmen der Beamten waren am Sonntagmorgen sehr öffentlichkeitswirksam, da der 26-Jährige durch zwei Streifen sowie unter Hinzuziehung von Einsatzkräften, die sich anlässlich der Sicherheitskonferenz am Ostbahnhof befanden, gestellt worden war. Den 26-Jährigen, der von der Maßnahme der Beamten und deren Intensität selbst sehr überrascht war, erwartet nun eine Strafanzeige wegen Führens einer Anscheinswaffe gem. § 42a Waffengesetz.

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