(Landkreis Tuttlingen) Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Tuttlingen und des Landratsamtes Tuttlingen Jugendliche Alkoholtestkäufer decken Verstöße auf

Landkreis Tuttlingen (ots) - Zu Beginn der vergangenen Woche und damit unmittelbar vor dem Auftakt zur diesjährigen Fastnachtszeit waren erneut von Jugendamt und Polizei begleitete jugendliche Testkäufer im Landkreis Tuttlingen unterwegs.

Im Fokus der Testkäufe stand das im Jugendschutzgesetz normierte Verkaufsverbot von branntweinhaltigem Alkohol sowie Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen. Vor dem Hintergrund dieser Regelungen suchten die jugendlichen Testkäufer insgesamt 18 Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels bzw. Tankstellenshops auf. Schwerpunkte der Überwachungsmaßnahmen bildeten das Stadtgebiet Tuttlingen sowie der Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Spaichingen. In fünf Betrieben kam es zum Verkauf von Wodka an die Testkäufer. Die Beanstandungsquote von knapp über einem Viertel liegt damit erfreulich niedrig und unter den Quoten der zuletzt durchgeführten Testkäufe.

Besonders erwähnenswert ist ein Fall, in dem die Kassiererin den Personalausweis der zu jungen Kundin einsah, ein Warnhinweis auf dem Display ihrer Scanner-Kasse zu lesen war und es trotzdem zu einem Verkauf des hochprozentigen Alkohols kam.

Gegen alle verantwortlich handelnden Personen wird die Polizei Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde des Landratsamtes Tuttlingen erstatten. Zuwiderhandlungen gegen das Verkaufsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden. In weniger gravierenden Fällen wurden Verwarnungen gegen das Verkaufs- bzw. Kassenpersonal ausgesprochen.

Bei den Testkäufen durch Jugendliche handelt es sich um eine Maßnahme, die mehrmals im Jahr von Angehörigen der Kooperationsstelle des Jugendamtes beim Landratsamt Tuttlingen (JuKop) mit den Jugendsachbearbeitern der Polizeireviere Tuttlingen und Spaichingen durchgeführt wird.

"Auch wenn Beanstandungsquote der nunmehr erfolgten Testkäufe als moderat bezeichnet werden kann, sehen wir doch, dass in diesem Bereich weiterhin Handlungsbedarf besteht", so ziehen Christina Martin, Leiterin des Jugendamtes beim Landratsamt und Michael Ilg vom Referat Prävention des Tuttlinger Polizeipräsidiums eine kurze Bilanz der Aktion.

Für weitere Auskünfte rund um das Thema Jugendschutz stehen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Tuttlingen (Mail: tuttlingen.pp.praevention@polizei.bwl.de) oder das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen (Mail: jugendamt@landkreis-tuttlingen.de) zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Harri Frank
Polizeipräsidium Tuttlingen
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E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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