Hannover (ots) - Flughafen Hannover: Am 21.02.2017 nahm die Bundespolizei einen 51-jährigen georgischen Staatsangehörigen aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehles fest.
Er ist verdächtig, gemeinschaftlich im Juni 2016 einen besonders schweren Fall des Diebstahls begangen zu haben.
Der Betroffene hatte sich vor Ausgang seines in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Asylverfahrens ins benachbarte Ausland abgesetzt. Dort wurde er später festgestellt und jetzt im Rahmen einer Rückübernahme gemäß dem Dubliner Übereinkommen mit einem Flug aus Wien nach Hannover überstellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Vorführung beim Haftrichter mit anschließender Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover. In sechs weiteren Verfahren, ebenfalls wegen Eigentumsdelikten sowie Hausfriedensbruch interessieren sich die Justizbehörden für den Aufenthaltsort des Betroffenen. Der ist nunmehr bekannt, er lautet für die nächste Zeit: Justizvollzugsanstalt Hannover.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
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