BPOL NRW: Zug IC 2212 fährt an – 49-jähriger Vater zieht grundlos die Notbremse

Essen, Gelsenkirchen, (ots) - Ein Vater begleitete gestern Morgen (23. Februar) im Essener Hauptbahnhof seine Kinder bis zu den Sitzplätzen im Zug. Nach Schließung der Türen fuhr der Zug in Richtung Hamburg ab. Mit der Abfahrt des Zuges war der Mann nicht einverstanden und zog die Notbremse. Eine Streife der Bundespolizei leitete gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren ein.

Der Zug hielt am Bahnsteig im Essener Hauptbahnhof. Reisende stiegen aus und ein. Auch ein 49-jähriger Gelsenkirchener, der seine Kinder zum Sitzplatz begleitete. Hierbei ließ er sich viel Zeit. Offenbar bemerkte er nicht, dass sich die Außentüren bereits geschlossen hatten und der Zug anfuhr.

Anstatt beim nächsten Halt des Zuges in Dortmund auszusteigen, entschloss sich der 49-Jährige zum Ziehen der Notbremse und beabsichtigte den Zug noch in Essen eigenwillig zu verlassen.

Hierbei wurde er beobachtet. Die Verständigung und Übergabe, an eine Streife der Bundespolizei, durch die Zugbegleiterin, konnte mit Unterstützung von Landespolizeibeamten der LAFP erfolgen, die sich zufällig im Zug befanden.

Der Gelsenkirchener wirkte sehr ungehalten, uneinsichtig und habe nach seiner Aussage in Panik gehandelt. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Notrufen gefertigt.

Verletzte Personen, die durch die Zwangsbremsung zu Schaden kamen, wurden nicht bekannt.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Notbremse nur bei Gefahr oder Notlagen benutzt werden darf. Durch missbräuchliche Benutzung, insbesondere bei hoher Geschwindigkeit kann es bei der Zwangsbremsung zu Personen- und Sachschäden kommen. In nahezu allen Fällen, sind zumindest Zugverspätungen zu erwarten. Das Gesetz sieht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

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