Realisierung Haftbefehl nach Verkehrskontrolle auf der BAB 20 (LK VR)

BAB 20 - Bad Sülze (ots) -

Am 26.02.2017 gegen 08:15 Uhr wurde durch Mitarbeiter des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen auf der Bundesautobahn 20 an der Anschlussstelle Bad Sülze, in Fahrtrichtung Lübeck, ein Pkw Volvo mit polnischen Kennzeichen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung des Fahrzeuges und der zwei polnischen Insassen wurde festgestellt, dass gegen den 38-jährigen Fahrer ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vorliegt. Der 38-jährige wurde 2013 durch das Amtsgericht Frankfurt (Oder) aufgrund des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 480 EUR bzw. 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Verurteilte der ergangenen Strafantrittsladung nicht gefolgt ist, wurde der o. g. Haftbefehl ausgestellt. Dem 38-jährigen Fahrzeugführer wurde nunmehr die Möglichkeit eingeräumt die Geldstrafe zu begleichen. Da ihm dies nicht möglich war, wurde der Haftbefehl vollstreckt und der polnische Staatsangehörige in die Justizvollzugsanstalt Stralsund überstellt. Im Auftrag Polizeiführer vom Dienst (fh) Einsatzleitstelle Polizeipräsidium Neubrandenburg

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