Freiburg (ots) - Vom 24./25.02.2017 (Freitag auf Samstag) wurde um 03.45 Uhr ein 28-jähriger Autofahrer in Neustadt durch eine Polizeistreife überprüft, weil die Fahrertüre während der Fahrt zeitweise geöffnet war. Der Fahrer war deutlich alkoholisiert. Es wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Der Fahrer und die Mitfahrer mussten anschließend die Heimreise mit einem Taxi antreten.
In der gleichen Nacht wurde bereits um kurz nach 1 Uhr eine Verkehrskontrolle in Lenzkirch durchgeführt. Ein 46-jähriger Autofahrer aus dem benachbarten Ausland steuerte sein Fahrzeug ebenfalls unter Alkoholeinfluß. Der Grad der Alkoholisierung war hier nicht so hoch, so dass eine Blutentnahme nicht notwendig wurde. Die Weiterfahrt durch ihn musste dennoch untersagt werden. Das Auto wurde anschließend von der ebenfalls mitfahrenden Ehefrau weitergefahren. Beim Betroffenen wurde eine Sicherheitsleistung erhoben.
In der Nacht von Sonntag auf Montag (26./27.02.2017), um 01.45 Uhr, fiel in Titisee ein 27-jähriger Autofahrer durch seine rasante Fahrweise auf. Als er durch Beamte des Polizeiviers überprüft wurde, wurde bei ihm ebenfalls eine deutliche Akoholisierung bemerkt. Neben der Beschlagnahme des Führerscheins, musste auch eine Blutentnahme durchgeführt. Wie im ersten Fall wird auch hier eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Clemens Winkler
Polizeipräsidium Freiburg
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