Rhein-Kreis Neuss (ots) - Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei mehr als 100 sogenannte "Wildunfälle" im Rhein-Kreis Neuss. Insbesondere in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden kam es vorwiegend in ländlichen Bereichen beziehungsweise in bewaldeten Gebieten häufig zu Zusammenstößen zwischen Wildtieren und Kraftfahrzeugen. Rehe, Wildschweine, Dachse und Hasen überlebten diese unfreiwilligen Begegnungen meist nicht. An betroffenen Autos entstand nicht selten ein erheblicher Sachschaden.
Allein in der vergangenen Woche (22.2. - 28.2.) meldeten Verkehrsteilnehmer der Polizei sieben Wildunfälle im Rhein-Kreis Neuss. An der Dr.-Paul-Edelmann-Straße in Grevenbroich (Noithausen) stieß ein Autofahrer am Dienstag, gegen 6:30 Uhr, mit gleich zwei Rehen zusammen. Aufgrund der Verletzungen musste der hinzugerufene Jagdaufsichtsberechtigte ein Tier erlegen. An der Kierster Straße in Meerbusch (Lank-Latum) mussten Polizisten am Montag, gegen ein Uhr, ein schwer verletztes Reh nach einem Verkehrsunfall erlösen. In Kaarst (Büttgen) an der Grefrather Straße flüchtete sich ein Reh in den Wald, nachdem es am Donnerstag, gegen 8 Uhr, mit einem Auto kollidiert war. Am Mittwoch, gegen 7:20 Uhr, wurde auf einer Landstraße in Rommerskirchen, zwischen Gohr und Widdeshoven, ebenfalls ein Reh Opfer eines Wildunfalls. Drei weitere Einsätze aus gleichem Grund nahmen Polizisten in Kaarst und Grevenbroich wahr.
Wildunfälle werden im möglichen Ausmaß oft unterschätzt. Ein 20 Kilogramm schweres Reh hat bei einer Kollision mit Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer halben Tonne.
Kraftfahrer sollten sich dieser Gefahr bewusst sein. Vor allem an Strecken mit dem Schild "Achtung, Wildwechsel", sollten die Geschwindigkeit und die Bremsbereitschaft angepasst werden. Lässt sich ein Zusammenprall mit dem Wild trotzdem nicht mehr vermeiden, raten Experten dazu, das Lenkrad gut festzuhalten und nicht unkontrolliert auszuweichen. Denn hierbei besteht die Gefahr, dass man die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und möglicherweise sich und entgegenkommende Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Nach einem Zusammenprall sollte sich der Fahrzeugführer so verhalten, wie er es auch bei einem "normalen" Unfall gelernt hat: Sofort die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen.
Was viele Autofahrer nicht wissen: Läuft ein verletztes Tier wieder in den Wald und der Unfall wird nicht gemeldet, kann dies neben einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz auch den Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht erfüllen. Wer ein überfahrenes Wildtier mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig.
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