Mettmann (ots) - Am 28. Februar 2017, um 24.00 Uhr, endete das abgelaufene Versicherungsjahr für all jene Fahrzeuge, die ein so genanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen. Dazu zählen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren. Genauso betroffen sind Quads, Segways und Trikes, Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller mit Betriebserlaubnis, motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse.
Für die Teilnahme all dieser Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber zwingend eine gültige Haftpflichtversicherung vor. Als sichtbarer Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes dient das am Fahrzeug fest anzubringende Versicherungskennzeichen, das mit Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres - es beginnt immer am 01. März um 00.00 Uhr und dauert genau ein Jahr - zur besseren Unterscheidung eine neue Farbkennung erhält.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 01. März 2017 benötigen oben genannte Fahrzeuge eine neue gültige Haftpflichtversicherung mit dem ab diesem Tag gültigen schwarzen Versicherungskennzeichen. Die zuvor grünen Kennzeichen haben am 28. Februar 2017, 24.00 Uhr, ihre Gültigkeit verloren.
Wer jetzt noch mit dem grünen, statt dem schwarzen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann eine Geldstrafe nach sich ziehen und bringt in der Regel auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sollte man von der Polizei im öffentlichen Straßenverkehr ertappt werden.
Wegen erster Versicherungsverstöße, die von der Polizei im Kreis Mettmann zum aktuellen Monatsbeginn schon festgestellt und geahndet wurden, aber auch wegen langjähriger polizeilicher Erfahrungen, wonach leider immer wieder einige Fahrzeughalter und -führer den jährlich wiederkehrenden Versicherungswechsel vergessen und dabei übersehen, welche Auswirkungen dies für sie haben kann, macht die Kreispolizeibehörde Mettmann noch einmal auf den aktuellen Stichtag und seine Folgen aufmerksam. Wer sein Fahrzeug der vorgenannten Art auch ab dem 01. März 2017 weiterhin im öffentlichen Verkehr nutzen will, braucht jetzt unbedingt ein schwarzes Versicherungskennzeichen mit gültiger Haftpflichtversicherung, die bei allen Kraftfahrtversicherern sofort erhältlich ist.
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