Kassel: Folgemeldung 2 zum Tötungsdelikt in der Ihringshäuser Straße: Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl

Kassel (ots) - Gemeinsame Presseveröffentlichung der Staatsanwaltschaft Kassel und des Polizeipräsidiums Nordhessen

(Beachten Sie auch die gestrige Erstmeldung des PP Nordhessen vom 01.03.2017, 19:28 Uhr)

Wie bereits im Nachgang zur Erstmeldung mitgeteilt, ist der 47-Jährige Geschädigte am gestrigen Abend an den Folgen seiner Verletzungen in einem Kasseler Krankenhaus verstorben. Seine Ehefrau befindet sich in stationärer Behandlung. Für sie besteht keine Lebensgefahr.

Vor der Tat soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Getöteten gekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft Kassel wird noch heute bei dem Amtsgericht Kassel einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts des Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung stellen.

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Ermittlungen wurden die Schüsse aus zwei unterschiedlichen Waffen abgegeben. Unmittelbar im Anschluss an die Tat konnten eine Schrotflinte sowie eine Faustfeuerwaffe sichergestellt werden, die als Tatwaffen in Betracht kommen. Der Beschuldigte war nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Die weiteren Ermittlungen werden durch das PP Nordhessen, K 11, geführt. Ein Obduktionsergebnis liegt noch nicht vor.

Wegen der laufenden Ermittlungen können gegenwärtig keine näheren Angaben zum Tatablauf, zur Person des Verdächtigen und zu einem Tatmotiv gemacht werden.

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