Bensheim (ots) - Am Dienstag (07.03.) kontrollierten Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen auf der A 5 einen Gefahrguttransport aus dem Raum Pforzheim. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der Führerschein des 59-jährigen Fahrers bereits seit Juli 2014 ungültig war. Weiter stand er mit 0,1 Promille noch unter dem Einfluss von Restalkohol, obwohl für Gefahrgutfahrer die 0,0-Promille-Regelung gilt.
Die Zulassung für den Gefahrguttank des Lkw lief bereits im Monat Februar 2017 ab und auch die Prüfungen der beiden Großtanks auf dem Anhänger waren längst überfällig. Weiter führte der Fahrer nicht die erforderlichen Dokumente für den Gefahrguttransport mit.
Die Weiterfahrt musste vor Ort untersagt werden. Ein Ersatzfahrer steuerte die Fahrzeugkombination nicht zum nächsten Kunden sondern direkt zu einem amtlich anerkannten Prüfer, um die erforderlichen Tankprüfungen umgehend nachzuholen.
Den Fahrzeugführer und die verantwortliche Firma erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen der gefahrgutrechtlichen Verstöße sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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