Haftbefehle ausgestellt: Einbrüche auch nach längerer Zeit aufgeklärt

Kreis Düren (ots) - Einbrecher auf frischer Tat zu ertappen, um ihnen die Straftat sofort zur Last legen zu können, gehört zu den Erfolgserlebnissen, die Polizeibeamte gerne in ihrem Dienstalltag verbuchen. Aber auch die Spurensuche an Tatorten und vor allem deren Auswertung gehört klassisch zur Polizeiarbeit und führt oft auch nach längerer Zeit noch zum Erfolg. Folgende Beispiele belegen dies eindrucksvoll:

Am 03.03.2017 wurde in Albanien ein international gesuchter Wohnungseinbrecher festgenommen. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht, nachdem er unter anderem im letzten Jahr im Dürener Nordkreis zahlreiche Einbrüche begangen hatte. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Juli und November 2016 insgesamt 21 Einbruchsdiebstähle in Jülich und Aldenhoven verübt zu haben. Auch österreichische und schweizerische Behörden suchten den 42-Jährigen aus Südosteuropa, der nun bei seiner Einreise nach Albanien auffiel. Er sitzt derzeit in Auslieferungshaft.

Ende November 2016 ereignete sich ein weiterer Wohnungseinbruch in Jülich, bei dem der Täter durch ein eingeschlagenes Fenster in das Haus eindrang. Die Auswertung der damals gesicherten Spuren führte nun zu einem 38-jährigen Albaner, gegen den ebenfalls ein Untersuchungshaftbefehl vorliegt. Es wird wohl auch in diesem Fall nur eine Frage der Zeit sein, bis er den Behörden ins Netz geht.

Ein Landsmann dieses 38-Jährigen steht nach Spurenauswertung im Verdacht, ebenfalls November einen Einbruch in Hürtgenwald-Gey begangen zu haben. Der 26 Jahre alte Mann hebelte damals ein Fenster auf und entwendet aus den Wohnräumen Schmuck und Bargeld.

Ein Wohnungseinbruch aus dem Jahr 2014 konnte mittlerweile auch einem Tatverdächtigen zugeordnet werden. An Heiligabend war der Einbruch in Mariaweiler verübt worden. Ein 37-jähriger Serbe wurde ermittelt, auch hier wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist.

Die Sicherung von Spuren an Tatorten erfolgt durch Beamte der aufnehmenden Polizeibehörde. Sie werden anschließend beim Landeskriminalamt NRW ausgewertet. Eine Spur kann erst dann zugeordnet werden, wenn auch der Spurenleger identifiziert worden ist. Wenn ein Einbrecher beispielsweise bei seiner zehnten Tat gefasst wird, können ihm seine neun vorangegangenen Taten und Tatorte auch erst dann rückwirkend zugeschrieben und angelastet werden.

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