ein Dokument zum Download
Mettmann (ots) - Wie die Feuerwehr Mettmann bereits mit eigener bebilderter Pressemitteilung vom gleichen Tag ausführlich berichtete (PDF in Anlage), kam es am Sonntagnachmittag des 05.03.2017, gegen 15.05 Uhr, an der Magdeburger Straße in Mettmann zu einem Brand in einem Einfamilienhaus.
Nach bisherigen Ermittlungen entstand der Brand in einem angebauten Wintergarten, im Bereich eines dort freistehenden Kamin- und Kochofens. Eine 51-jährige Bewohnerin des Hauses hatte den Brand bemerkt und zunächst versucht, gemeinsam mit weiteren Hausbewohnern, das Feuer mit eigenen Mitteln zu löschen. Aber erst die parallel informierte Mettmanner Feuerwehr konnte den Brand schließlich sehr schnell unter Kontrolle bringen und im Einsatz mehrerer Trupps unter Atemschutz auch einige Minuten später komplett löschen.
Die Brandentdeckerin, ihr Ehemann und der 25-jährige Sohn der Familie, mussten mit Verdacht auf Rauchgasvergiftungen einem örtlichen Krankenhaus zur ärztlichen Behandlung zugeführt werden.
Am heutigen Tag wurde der Brandort von Experten des Kommissariats 11 in Mettmann untersucht. Dabei kamen die Kriminalisten zu dem Ergebnis, dass das Feuer ohne erkennbares Fremdverschulden entstand. Alter, Verschmutzung und Verschleiß der für den Kaminofen genutzten Abgaseinrichtung, in Verbindung mit einer akut starken thermischen Belastung zur Unglückszeit, führten zum Schwelbrand und einer Entzündung von hölzernem Umgebungsmaterial. Der beim Brand entstandene Gesamtsachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen der polizeilichen Brandexperten auf ca. 15.000,- Euro.
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann