Polizei Einbeck kontrolliert Versicherungskennzeichen

Einbeck (ots) - Einbeck/Dassel -vo. Seit dem 01. März 2017 hat die Polizei Einbeck schon drei Strafanzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz einleiten müssen, weil an zwei Rollern und einem Kleinkraftrad keine gültigen Versicherungskennzeichen angebracht waren. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Einbeck daraufhin, dass die "grünen" Versicherungskennzeichen abgelaufen und ab dem 01. März 2017 nur noch "schwarze" Kennzeichen mit dem Aufdruck 2017 für motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern benutzt werden dürfen. Gleiches gilt für Fahrräder mit Hilfsmotor - sogenannte E-Bikes - und Krankenfahrstühle sowie für leichte Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die Polizei Einbeck empfiehlt, wer nicht selber schon das Kennzeichen gewechselt hat, vor Antritt der Fahrt kurz die Farbe des Versicherungskennzeichen zu kontrollieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

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