Oldenburg (ots) - Bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis Ammerland auf der Autobahn A 28 kurz vor Oldenburg wurden am 6. März 2017, auf dem Parkplatz Bloh zahlreiche Lkw von den Spezialisten der "Regionalen Kontrollgruppe" überprüft.
Insgesamt kontrollierten die Mitglieder der Regionalen Kontrollgruppe 76 Lkw, davon wurden 48 beanstandet. Bei elf Fahrzeugen musste die Weiterfahrt bis zur Behebung der Mängel sogar untersagt werden.
Diesmal stand auch die Überprüfung der "Sozialvorschriften" im Fokus der Polizeibeamtinnen und -beamten. Ein wichtiger Aspekt bei Lkw-Kontrollen, denn: Zu lange Lenkzeiten sowie zu kurze Ruhepausen können zu gefährlichen Übermündungen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Damit einhergehend bedeutet das für die Sicherheit im Straßenverkehr auch eine Erhöhung des Unfallrisikos. Übermüdete Fahrerinnen und -fahrer gefährden mit diesem Verhalten sich selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Leider mussten die Polizeibeamtinnen und -beamte dahingehend 91 Verstöße gegen die Sozialvorschriften bei den 48 beanstandeten Lkw feststellen.
Neben den Verstößen gegen die Sozialvorschriften wurden auch Mängel bei der Landungssicherung festgestellt. Einem 23-jährigen Niederländer wurde die Weiterfahrt seines Sattelzuges untersagt, da dieser mit 24 Tonnen Nägeln in Verpackungseinheiten beladen war, die jedoch gänzlich ungesichert auf der Ladefläche standen. Vor Ort musste die Ladung schließlich mit dem selbst mitgeführten Sicherungsmaterial entsprechend gesichert werden. Der Niederländer zahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung.
Einem 62-jährigen Fahrer eines Sattelzuges wurde ebenfalls zunächst die Weiterfahrt aufgrund unzureichender Ladungssicherung untersagt. Beladen war der Sattelzug mit offener Ladefläche mit vier Tonnen Metallteilen. Vor Ort konnte der Fahrer mit Unterstützung der Polizei seine Ladung entsprechend sichern, so dass nach einer Stunde die Fahrt fortgesetzt werden konnte.
Bei einem slowakischen Sattelzug wurde außerdem im Rahmen der Kontrolle festgestellt, dass auf der Antriebsachse der Sattelzugmaschine andere Reifen aufgezogen waren, als die, die aufgrund der Prüfung des Fahrtenschreibers zulässig gewesen wären. In Rücksprache mit dem Halter wurde der Sattelzug zu einer Fachwerkstatt begleitet, so dass eine neue Tachographen-Prüfung durchgeführt werden konnte, um den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges wiederherzustellen. Im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung zahlen.
Mit schlechtem Beispiel ging auch ein 27-jähriger Mann voran: Er war mit einem Kleintransporter-Gespann auf dem Weg von Oldenburg ins Saterland. Beladen war das Fahrzeug mit Metallzäunen. Der Fahrzeugführer war jedoch nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis, so dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Darüber hinaus wurden noch leichte technische Mängel am Anhänger festgestellt. Gegen den Fahrzeugführer sowie dessen Arbeitgeber leiteten die Polizisten ein Strafverfahren ein.
Uta-Masami Münch
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