Nach Ladendiebstahl und vorangegangener Beleidigung – 35-Jähriger zu Freiheitsstrafe verurteilt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 09.03.2017
SCHWEINFURT. Ein 35-jähriger Bewohner einer Asylbewerberunterkunft ist am Mittwochabend nach einem Parfüm-Diebstahl festgenommen worden. Er wurde wegen des Ladendiebstahls und einer bereits früher begangenen Beleidigung am Donnerstagvormittag zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Ermittlungen wurden von der Polizeiinspektion Schweinfurt geführt.
Am Mittwochabend, gegen 17.15 Uhr, hatte ein Detektiv den Mann dabei beobachtet, wie er in einem Kaufhaus am Jägersbrunnen drei Flaschen Parfüm in seine Jacke steckte. Der Verdächtige verließ im Anschluss das Geschäft, ohne die Waren im Gesamtwert von etwa 160 Euro zu bezahlen. Der Zeuge verständigte die Polizei, woraufhin eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schweinfurt den algerischen Staatsangehörigen in Gewahrsam nahm. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden die Ermittlungen vorangetrieben und die vorläufige Festnahme zur Durchführung der Hauptverhandlung gegen den 35-Jährigen angeordnet.
Am Donnerstag wurde der bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann nur einen Tag nach der letzten Tat verurteilt. Das Amtsgericht Schweinfurt verhängte gegen ihn wegen des Ladendiebstahls und einer bereits am 6. Februar begangenen Beleidigung zum Nachteil einer Beschäftigten der Aufnahmeeinrichtung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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